Entscheidungen in Zivilprozessen gegen katholische Geistliche: Landgericht Aachen verkündet Schmerzensgeldzahlungen.
Gericht fällt Entscheidung über Schmerzensgeldansprüche gegen das Bistum Aachen
Heute wird das Landgericht Aachen in mehreren Zivilprozessen über Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche entscheiden. Die Kläger haben das Bistum Aachen verklagt und fordern eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid.
Die 12. Zivilkammer des Gerichts schlug in einer mündlichen Verhandlung im Mai Vergleichszahlungen durch das Bistum vor, um die Verfahren gütlich zu beenden. Eine Einigung wurde zumindest in einem Fall signalisiert, wobei dem Bistum empfohlen wurde, 110.000 Euro, 100.000 Euro und zwischen 20.000 und 25.000 Euro in den verschiedenen Fällen zu zahlen, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen.
Obwohl die Kläger teilweise bereits Entschädigungszahlungen von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten haben, fordern sie weiterhin teils hohe Geldbeträge vom Bistum. Eine Einigung würde den Weg durch die gerichtliche Instanzen verkürzen und die lästige Diskussion über Verjährungsfristen vermeiden.
Der Ausgang der Verhandlung wird nicht nur für die Kläger, sondern auch für die gesamte Gemeinde von Bedeutung sein. Die Transparenz und Rechenschaftspflicht des Bistums Aachen in Bezug auf vergangene Vergehen könnten Auswirkungen auf das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche insgesamt haben. Die Entscheidung des Gerichts wird daher mit Spannung erwartet.