Gericht weist Schmerzensgeldanspruch von Quarantäne-Bewohnern ab
Rechtsstreit um Coronaabriegelung in Göttingen: Bewohner scheitern vor Gericht
Ein Wohnkomplex in Göttingen stand im Mittelpunkt eines juristischen Kampfes, als zahlreiche Bewohner Schmerzensgeld forderten. Nach einem massiven Coronaausbruch im Juni 2020 wurden die Bewohner für eine Woche unter Quarantäne gestellt. Der Wohnkomplex wurde abgeriegelt, ein Bauzaun errichtet und die Polizei bewachte das Gebiet. Die Bewohner wurden von den Behörden versorgt, doch es kam zu Angriffen auf Polizisten.
Mehr als 40 Bewohner reichten im Februar 2021 Klagen auf Schmerzensgeld gegen die Stadtverwaltung ein, da sie die Maßnahmen als rechtswidrig ansahen. Sie fühlten sich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, litten unter Hunger und Schmerzen und fühlten sich gedemütigt.
Das Landgericht Göttingen und das Oberlandesgericht Braunschweig wiesen die Anträge auf Prozesskostenhilfe der Bewohner jedoch ab, da sie keine hinreichenden Erfolgsaussichten sahen. Die Gerichtsentscheidungen gelten als wichtiger Gradmesser für zivilrechtliche Streitigkeiten.
Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts handelte die Stadt rechtmäßig, um die Ausbreitung von Coronainfektionen einzudämmen. Eine rechtswidrige Absperrung führte nicht zwangsläufig zu einem Schmerzensgeldanspruch. Die klagenden Bewohner konnten keine konkreten Beeinträchtigungen oder Schäden nachweisen.
Der Rechtsstreit verdeutlicht die Herausforderungen, die mit der Bekämpfung von Infektionskrankheiten einhergehen und den Konflikt zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Schutz der Gesamtbevölkerung. Die Bewohner müssen sich somit weiterhin mit den Folgen der Abriegelung auseinandersetzen und eine mögliche rechtliche Klärung auf eigene Kosten vorantreiben.