Kritik an Krankenhausreform: Gerlach warnt vor Gefahr für Fachkliniken!
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat scharfe Kritik an der kürzlich beschlossenen Krankenhausreform geübt. Gerlach geht insbesondere auf die Gefährdung von Fachkliniken ein, die nicht unter die Definition des Bundes fallen. Sie warnt davor, dass auch andere Krankenhäuser in existenzielle Probleme geraten könnten, wenn sie die strengen Voraussetzungen der Leistungsgruppen nicht erfüllen. Fachkliniken sind auf bestimmte Erkrankungen oder Altersgruppen spezialisiert und könnten durch die Reform ernsthaft benachteiligt werden.
Der Bundesrat hat die Krankenhausreform, die bereits seit Jahren kritisch diskutiert wird, verabschiedet. Eine wesentliche Änderung betrifft die Vergütung von Pauschalen für Behandlungsfälle. Fortan sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten bestimmter Angebote erhalten. Ziel ist es, Anreize für medizinisch nicht optimale Eingriffe zu reduzieren. Gerlach kritisiert zudem die mangelnde Flexibilität der Länder bei der Krankenhausplanung und befürchtet, dass die Reform die Anpassungsfähigkeit der Länder an sich verändernde Versorgungsbedarfe einschränken könnte.
Auswirkungen auf die Versorgung
Besonders im ländlichen Raum könnte die Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigt werden, da kleinteilige Leistungsvorgaben möglicherweise nicht mehr zu erfüllen sind. Die Reform führt die Einführung eines neuen Finanzierungssystems für Krankenhäuser ein, das eine Vorhaltevergütung umfasst. Dieses Vorhaltebudget ermöglicht es bedarfsnotwendigen Krankenhäusern, Geld zu erhalten, unabhängig von den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Vorhaltevergütung sichert 60 Prozent der bisherigen Fallpauschalen, während 40 Prozent durch tatsächliche Behandlungsfälle erwirtschaftet werden müssen. Damit wird die Vorhaltevergütung nur an Krankenhäuser ausgezahlt, die eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen haben und entsprechende Qualitätskriterien erfüllen. Die Finanzierung zur vollständigen Deckung der Pflegekosten in Krankenhäusern bleibt unberührt, und die Personalkosten für Pflege werden weiterhin nach dem Selbstkostendeckungsprinzip bezahlt. Zusätzliche Zuschläge sind für Bereiche wie Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung vorgesehen, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert.