Neues Jahr, neue Gesetze: Diese Änderungen kommen 2025 auf uns zu!
Ab dem 1. Januar 2025 treten verschiedene Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege in Kraft. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro. Zudem wird die Minijob-Verdienstgrenze von 538 Euro auf 556 Euro angehoben.
Für einkommensschwächere Haushalte wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent, entsprechend etwa 30 Euro pro Monat, erhöht. Auch das Kindergeld wird zum 1. Januar 2025 um 5 Euro pro Kind und Monat auf insgesamt 255 Euro angehoben. Für Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern steigt der Kindersofortzuschlag auf 25 Euro pro Monat und das Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.600 Euro pro Kind und Jahr, wie wir-sind-mueritzer.de berichtete.
Gesundheitsversorgung und Pflege
Im Gesundheitswesen wird ab 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte eingeführt und eine neue Vergütungsrichtlinie für die Diagnose und Behandlung von Long Covid, Post Covid und ME/CFS entsteht. Eltern können pro Kind 15 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, während Alleinerziehende sogar 30 Tage erhalten.
Außerdem wird die Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetzes mit einer Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung im Jahr 2027 in Kraft treten. Die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung werden um 4,5 Prozent angehoben und der Entlastungsbeitrag in den Pflegegraden 1 bis 5 steigt auf 131 Euro. Zudem erfahren Studierende im Pflegeberufegesetz eine Erweiterung ihrer heilkundlichen Kompetenzen und der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte erhöht.
Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag am 18. Dezember 2024 wichtige Entscheidungen getroffen, die Steuerentlastungen und eine Erhöhung des Kindergeldes betreffen. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Kindergeld um 5 Euro pro Monat auf 255 Euro monatlich pro Kind angehoben, was eine jährliche Erhöhung von 60 Euro pro Kind zur Folge hat, wie buerger-geld.org berichtete.
Die Erhöhung erfolgt vor dem Hintergrund einer anhaltenden Inflation, die viele Familien belastet. Der Grundfreibetrag wird 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben und der steuerliche Kinderfreibetrag steigt ebenfalls um 60 Euro auf 6.672 Euro. Der Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien wird zudem um 5 Euro erhöht. Die Steuermindereinnahmen durch diese Maßnahmen belaufen sich in voller Jahreswirkung auf 13,725 Milliarden Euro.
Die Beschlüsse wurden in einer Zeit getroffen, in der die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP endete. Es gibt sowohl Zustimmung als auch Kritik zu den Maßnahmen; während die SPD eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes gefordert hatte, begrüßt die CDU/CSU den Entwurf grundsätzlich. Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können, müssen sie noch vom Bundesrat genehmigt werden, was eine der ersten Aufgaben der neuen Regierung nach den anstehenden Neuwahlen sein wird.