Anklage wegen Unterstützung des „Islamischen Staates“ in Jena erhoben
Am 12. August 2024 wurden vor dem Oberlandesgericht Jena Anklagen gegen die afghanischen Staatsangehörigen Ibrahim M. G. und Ramin N. erhoben, die verdächtigt werden, als Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ terroristische Aktivitäten geplant und Gelder für den IS gesammelt zu haben, was ihre Festnahme am 19. März 2024 und die Dringlichkeit der Bekämpfung internationaler Terrornetzwerke unterstreicht.
Die Bundesanwaltschaft hat eine umfassende Anklage gegen zwei afghanische Staatsangehörige erhoben, die im Verdacht stehen, im Rahmen ihrer Loyalität zum „Islamischen Staat“ (IS) aktiv zu werden. Die beiden Männer, Ibrahim M. G. und Ramin N., sind laut den Ermittlungen seit mindestens 2023 Anhänger dieser internationalen terroristischen Organisation. Ihre Festnahme und die darauf folgende Anklage werfen ein Schlaglicht auf die Bemühungen, terroristische Aktivitäten in Europa zu unterbinden.
Diese Anklage wurde am 12. August 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Jena formalisiert. Kombinationen von schweren Vorwürfen umfassen die Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Planung eines Verbrechens. Besonders brisant ist, dass die beiden Verdächtigen gezielte Anschläge in Schweden planten, in Reaktion auf Koranverbrennungen, die damals in skandinavischen Ländern stattfanden. Ibrahim M. G. wurde mit der konkreten Aufgabe betraut, einen Angriff im Zentrum von Stockholm durchzuführen.
Hintergründe und Vorgehensweise der Verdächtigen
Die Kriminalgeschichten beider Männer beginnen zentral im Jahr 2023. Ibrahim M. G. soll im August 2023 aus Deutschland heraus dem regionalen Zweig des IS, dem „Islamischen Staat Provinz Khorasan“ (ISPK), beigetreten sein. In der Zeit davor soll er in Kooperation mit Ramin N. Spenden in Höhe von etwa 2.000 Euro gesammelt haben, die an Mitglieder des IS in Nordsyrien übermittelt wurden.
Die gesammelten Gelder sollten dem IS helfen, insbesondere den inhaftierten Mitgliedern finanziell zur Seite zu stehen. Diese finanziellen Aktivitäten gerieten jedoch schnell in den Hintergrund, als die beiden Männer von den ISPK-Funktionären mit einer weit schwerwiegenderen Aufgabe betraut wurden: die Planung eines Anschlags in Europa. Ihnen wurde aufgetragen, eine Antwort auf die Koranverbrennungen zu formulieren und zu reagieren, indem sie einen terroristischen Akt durchführten.
In den Monaten nach ihrer Anwerbung begannen Ibrahim M. G. und Ramin N., konkrete Vorbereitungen zu treffen. Dies beinhaltete Internetrecherchen über die Sicherheitslage in Stockholm und die Anwerbung von Unterstützern aus dem ISPK. Ihre Pläne umfassten, dass sie Anschläge auf Polizisten und unbeteiligte Zivilpersonen am schwedischen Parlament verüben wollten. Vorbereitungen liefen auf Hochtouren, und es wurden Versuche unternommen, an Schusswaffen zu gelangen, wobei diese Versuche letztendlich scheiterten.
Festnahme und rechtliche Folgen
Am 19. März 2024 kam es schließlich zur Festnahme der beiden Verdächtigen. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft. Diese rechtlichen Schritte und die ermittelnden Behörden zeigen, wie ernst die Bedrohung durch den IS in Europa genommen wird. Die Anklage formuliert nicht nur die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, sondern zielt auch auf konkrete Vorbereitungshandlungen ab, die in einem geplanten Anschlag münden sollten.
Die Anklage ist auch von hoher Bedeutung, da sie ein Exempel gegen die subtile Art und Weise darstellt, wie der IS im Westen operiert. Es wird deutlich, dass es nicht nur um Ideologie und Überzeugungen geht, sondern auch um die mobilisierte Gewalt, die aus solchen Überzeugungen resultiert. Die rechtlichen Vorgänge um Ibrahim M. G. und Ramin N. können als ein Teil der größeren Bemühungen der Sicherheitsbehörden gesehen werden, terroristische Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu neutralisieren, bevor sie zur Ausführung kommen.
Ein besorgniserregender Trend
Die Geschehnisse um Ibrahim M. G. und Ramin N. zeigen den anhaltenden Einfluss extremistischer Ideologien auf Einzelpersonen in Europa. Auch wenn bislang viele solcher Fälle aufgeklärt werden konnten, bleibt das Gefährdungspotenzial hoch. Der Enthusiasmus und die Entschlossenheit, mit der diese Männer handelten, sind nicht zu unterschätzen. Daher wird es für die Behörden von entscheidender Bedeutung sein, diese Entwicklungen weiterhin genau zu überwachen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und potenziellen Terroristen keinen Raum für ihre Machenschaften zu lassen.
Hintergrund zur Bedrohung durch den Islamischen Staat
Der „Islamische Staat“ (IS) ist eine extremistisches terroristisches Gebilde, das sich Anfang der 2010er Jahre in Syrien und Irak formierte und als Ziel die Errichtung eines Kalifats verfolgt. Die Ideologie des IS ist geprägt von einer radikalen Auslegung des Islam, welche Gewalt, Terrorismus und eine strikte soziale Kontrolle umfasst. Historisch betrachtet hat der IS eine Vielzahl von internationalen Konflikten angeheizt und weltweit Anhänger angezogen, was zu einer Vielzahl an terroristischen Anschlägen geführt hat.
Diese gruppeninterne Struktur ermöglicht es dem IS, auch außerhalb von Konfliktgebieten Unterstützung zu rekrutieren und Anschläge zu planen. Nach dem militärischen Rückzug in Syrien und Irak bleibt der IS jedoch institutionell gefährlich, da seine Anhängerschaft weiterhin auf digitale Rekrutierung und Vernetzung angewiesen ist. Die Bundesanwaltschaft sieht in den Ereignissen rund um Ibrahim M. G. und Ramin N. Beispiele für die anhaltende Radikalisierung und die subversiven Aktivitäten des IS in Europa.
Zahlen und Statistiken zur Terrorismus-Bedrohung in Europa
Gemäß einer aktuellen Analyse des European Union Terrorism Situation and Trend Report (TESAT) von 2023 zeigt sich, dass der Terrorismus in Europa, insbesondere durch islamistische Gruppen, weiterhin eine bedeutende Bedrohung darstellt. Die Berichte dokumentieren, dass zwischen 2021 und 2022 im Vergleich zu den Vorjahren eine Zunahme von terroristischen Anschlägen um etwa 25 Prozent zu verzeichnen war.
Ein weiterer Trend zeigt, dass mehr als 50 Prozent der festgenommenen Personen aufgrund von extremistischen Aktivitäten islamistischer Natur zuzurechnen sind. Dies unterstreicht die Notwendigkeit umfassender Sicherheitsmaßnahmen und der internationalen Zusammenarbeit. In Deutschland hat die Bundesanwaltschaft in den letzten Jahren einen Anstieg von Ermittlungen in Bezug auf die Unterstützung terroristischer Organisationen festgestellt, was auf eine zunehmende Mobilisierung islamistischer Extremisten hinweist.
Daten zeigen zudem, dass die meisten dieser Aktivitäten nicht nur durch internationale Verbindungen, sondern auch durch lokale Netzwerke in Städten wie Berlin, Hamburg und Frankfurt fortgeführt werden. Dies stellt die Sicherheitskräfte vor immense Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Prävention und Frühwarnsysteme.