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Barrierefreiheit für alle: Neue Regelungen treten 2025 in Kraft!

Ab dem 28. Juni 2025 treten in Deutschland neue Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in Kraft. Dies geht aus dem Bericht von MDR hervor. Die Regelungen betreffen Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden, sowie Dienstleistungen, die ab diesem Zeitpunkt erbracht werden. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, Senioren und weniger technisch affine Personen zu ermöglichen, Angebote ohne fremde Hilfe zu finden und zu nutzen.

Das neue Regelwerk ist im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verankert, das die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen vorsieht. Ausnahme von den Regelungen sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte haben und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Laptops, Fernseher mit Internetzugang, Geld- und Ticketautomaten sowie Bankdienstleistungen und Webseiten.

Details zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde am 16. Juli 2021 verabschiedet und soll die bestehenden Barrierefreiheitsanforderungen an die EU-Richtlinie anpassen, wie bfsg-gesetz.de berichtet. Neben digitalen Produkten sind auch digitale Dienstleistungen wie Webseiten und mobile Anwendungen betroffen. Die gesetzlichen Anforderungen umfassen beispielsweise die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Stufen A und AA. Dienstleistungen, die Produkte nutzen, können bis zum 27. Juni 2030 weiterhin nicht-barrierefrei erbracht werden, während für Selbstbedienungsterminals maximal bis 2040 Übergangsfristen gelten.

Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Überprüfung, ob man von den neuen Regelungen betroffen ist, wozu ein interaktives Tool, der BFSG-Check, zur Verfügung steht. Verstöße gegen das gesetzliche Regelwerk können zu Bußgeldern, der Abschaltung von Webseiten und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sind ebenfalls verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

Genauer Ort bekannt?
Deutschland
Beste Referenz
mdr.de
Weitere Infos
bfsg-gesetz.de

Daniel Wom

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