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Daten-Revolution im Gesundheitswesen: So beginnt die ePA 2025!

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab dem 15. Januar 2025 in ausgewählten Modellregionen wie Franken und Hamburg unter gesetzlich Versicherten eingeführt werden, während die bundesweite Einführung einen Monat später geplant ist. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht die ePA als einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die medizinische Versorgung effizient zu gestalten. Doch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) warnt vor übertriebenen Erwartungen: Der Vorstand, Peter Heinz, befürchtet, dass die Akte als Rumpf-Akte starten wird, die nur schrittweise entwickelt werden kann, wie [Süddeutsche](https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-elektronische-patientenakte-kassenaerzte-franken-lux.6TbJrr8gendtV2KaEK38BR) berichtete.

Der erste Schritt wird vor allem die Speicherung von medikamentösen Verordnungen sein. Ein Medikationsplan, der Wechselwirkungen erkennen und dokumentieren könnte, wird erst später verfügbar sein. Nutzer sollten sich auf Verzögerungen bei der Verfügbarkeit von Einträgen einstellen, da einige Informationen erst Wochen nach der Behandlung gespeichert werden können. Patienten sind angehalten, ihr Recht auf Widerspruch nur in Ausnahmefällen in Anspruch zu nehmen, da das richtig geführte ePA-System potenziell von Vorteil für die Versorgung sein kann. Umfragen zeigen jedoch, dass die Nutzung bisher hinter den Erwartungen zurückbleibt; nur etwa fünf Prozent der Techniker Krankenkasse-Versicherten haben bisher eine ePA beantragt, wie [ZDF](https://www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/gesundheit/elektronische-patientenakte-krankenkasse-lauterbach-100.html) berichtet.

Sicherheit und Herausforderungen

Die Sicherheit der elektronischen Patientenakte bleibt ein zentrales Thema. Datenschutzexperten warnen vor möglichen Datenlecks und Cyberangriffen, die sensible Informationen gefährden könnten. Kritiker geben zu bedenken, dass bestimmte Patientengruppen, darunter Menschen mit psychischen Erkrankungen oder HIV-Infektionen, durch Datenmissbrauch diskriminiert werden könnten. Trotz dieser Bedenken hat Lauterbach die ePA als „Quantensprung“ für das Gesundheitssystem bezeichnet. Wenn die Akte korrekt genutzt wird, könnte sie die Effizienz und Kosteneffektivität der medizinischen Versorgung erheblich steigern, was besonders in Notfällen hilfreich ist. Die Verantwortung für die Sicherheit dieses sensiblen Systems fällt nicht nur auf die Anbieter, sondern auch auf die Versicherten selbst, die ihre Daten aktiv verwalten müssen.

Daniel Wom

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