Revolution im Gesundheitswesen: Die neue ePA erklärt – einfach & sicher!
Die elektronische Patientenakte kommt: Ab 2025 sind Millionen Versicherte automatisch dabei, während sie ihre Gesundheitsdaten sicher und bequem digital verwalten können – doch wer widerspricht, bleibt außen vor!
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird einiges an Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen mit sich bringen. Primär zielt sie darauf ab, sowohl die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten als auch die Behandlung selbst zu verbessern. Behandelnde Ärzte können schon beim ersten Besuch eines neuen Patienten auf dessen medizinische Vorgeschichte zugreifen und mögliche Risiken analysieren. Dadurch soll die Notwendigkeit für lange Gespräche und umständliche Papierarbeit minimiert werden, was auch den Wechsel zwischen Ärzten oder die Einholung einer Zweitmeinung erleichtert.
Diese Initiative steht im Kontext einer digitalen Transformation, die insbesondere auch den Verwaltungsaufwand im Gesundheitssystem reduzieren möchte. Neue technische Möglichkeiten können dazu beitragen, dass Behandlungen effizienter und zielgerichteter ablaufen, was letztlich der Patientensicherheit zugutekommen soll.
Automatische Erstellung der ePA
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelung ist, dass die ePA automatisch für alle Versicherten erstellt werden soll, die nicht aktiv widersprechen. Ab 2025 tritt ein Opt-out-Verfahren in Kraft, das bedeutet, dass die Krankenkassen automatisch eine ePA anlegen, wenn Patienten nicht ausdrücklich widersprechen. Bisher war es erforderlich, sich aktiv zu entscheiden, eine solche Akte anlegen zu lassen, was als Opt-in-Verfahren bekannt ist. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete das Widerspruchsverfahren als „sehr unbürokratisch“. Interessierte können bereits jetzt Vordrucke zum Ankreuzen erhalten, um der Erstellung der ePA zu widersprechen, falls gewünscht.
Trotz der Digitalisierung wird es weiterhin Möglichkeiten geben, die ePA auch ohne moderne Geräte zu nutzen. Beispielsweise können Patienten weiterhin über ihre Krankenkassen und mit Unterstützung ihrer Ärzte auf ihre Daten zugreifen, selbst wenn sie kein Smartphone oder Tablet besitzen.
Technische Voraussetzungen und Datenspeicherung
Die ePA ist vor allem für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets konzipiert. Entsprechende Apps sind in den gängigen App-Stores verfügbar, sodass Patienten diese bequem herunterladen können. Es gibt jedoch auch Desktop-Versionen für die Nutzung auf PC oder Laptop, auch wenn einige Funktionen möglicherweise eingeschränkt sind.
Die Speicherung der ePA-Daten erfolgt sicher auf zentralen Servern in Deutschland und unterliegt strengen europäischen Datenschutzvorschriften. Laut der Gesundheitsorganisation Gematik sind diese Server hoch gesichert und die Daten werden in geschützten Rechenzentren verarbeitet. Jeder Schritt der Datenverarbeitung findet in einer sogenannten „Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung“ statt, um die Integrität und Sicherheit der sensiblen Informationen zu gewährleisten.
Die ePA ist als langfristige Akte konzipiert, weshalb es keinen Speicherplatzlimit für die gesammelten Gesundheitsdaten geben soll. In Bezug auf die Formate, die in die ePA hochgeladen werden können, sind bereits die gängigen Formate wie PDF, JPG und DOCX zugelassen, während man in Zukunft auch weitere Dateiarten, wie etwa Röntgenbilder oder MRT-Daten, hinzufügen möchte.
Für weitere Informationen und Details zu den Hintergründen dieser Veränderungen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.mdr.de.