Cannabis am Steuer: Neues Urteil sorgt für rechtliche Klarheit!
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg einen Autofahrer, der wegen des Konsums von Cannabis kontrolliert wurde, freigesprochen. Der Fall wurde unter dem Az.: 2 ORbs 95/24 behandelt. Der Fahrer hatte im Jahr 2023 mit einem Blutwert von 1,3 ng/ml THC hinter dem Steuer gesessen. Ursprünglich verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 1.000 Euro sowie ein drei Monate gültiges Fahrverbot. Der Fahrer legte jedoch Rechtsmittel ein.
In Anbetracht der Reform des Straßenverkehrsgesetzes, die am 22. August 2024 in Kraft trat, wendete das OLG Oldenburg das neue Recht auf den Fall an. Der neu eingeführte THC-Grenzwert liegt nun bei 3,5 ng/ml, während die vorherige Grenze von 1,0 ng/ml keine gesetzliche Grundlage hatte und lediglich auf Empfehlungen einer Grenzwertkommission basierte. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Paragraf 4, Absatz 3, das vorsieht, dass bei Änderungen der Gesetzgebung während eines laufenden Verfahrens das mildeste Urteil anzuwenden ist.
Neue gesetzliche Regelungen
Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde am 6. Juni 2024 vom Bundestag beschlossen und am 5. Juli 2024 vom Bundesrat gebilligt. Mit der neuen Regelung wurde zudem ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger sowie für Fahrer unter 21 Jahren eingeführt. Außerdem gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsumenten.
Das neue Gesetz, das am 21. August 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, trat am 22. August 2024 in Kraft. Diese Regelungen entstanden aus den Empfehlungen einer Expertenarbeitsgruppe im Straßenverkehr von März 2024. Vor der Gesetzesänderung gab es keinen gesetzlichen THC-Grenzwert, sondern nur einen analytischen Nachweisgrenzwert von 1 ng/ml THC im Blutserum. Experten betrachten den neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC als konservativen Ansatz, vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.
Die gesetzlichen Änderungen schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Rechtsklarheit, insbesondere für Fahranfänger und junge Fahrer. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat außerdem die Kampagne „don’t drive high“ gestartet, um den Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme zu thematisieren.