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Elektronische Patientenakte: Was Sie jetzt wissen müssen!

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht vor der Tür und sorgt für Aufregung unter den gesetzlich Versicherten in Deutschland. Ab Januar 2025 wird die ePA automatisch an viele Versicherte verschickt, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Diese Neuerung könnte die Art und Weise, wie Gesundheitsdaten verwaltet werden, revolutionieren, wie [BR Fernsehen](https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/gesundheit/epa-elektronische-patientenakte100.html?womort=Gesundheit) berichtet.

Die ePA soll eine zentrale Anlaufstelle für alle Gesundheitsdaten bieten, von Laborwerten über Diagnosen bis hin zu Impf- und Mutterpässen. Mit der Versichertenkarte können diese Informationen von Ärzten, Kliniken und Apotheken für einen begrenzten Zeitraum abgerufen werden. Die Patienten können über eine spezielle App auf ihre Daten zugreifen, die von ihrer Krankenkasse bereitgestellt wird. Dies könnte nicht nur den Ärzten helfen, schneller auf wichtige Informationen zuzugreifen, sondern auch den Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben.

Ein Blick auf die Vorteile

Die Vorteile der ePA sind unbestreitbar. Ärzte können schneller auf die Gesundheitsgeschichte ihrer Patienten zugreifen, was zu einer besseren Behandlung führen kann. Dr. med. Jürgen Tudyka, Ärztlicher Direktor am Helios Klinikum München Perlach, hebt hervor: „Damit haben wir eine enorme Qualitätsverbesserung. Leistungssteigerung, Zeitersparnis. Das heißt, wir kommen früher zu Informationen, können aber auch Behandlungen viel schneller starten. Also in Summe für die Patienten ein riesiger Vorteil.“

Doch nicht jeder ist überzeugt. Eine Umfrage von Deloitte zeigt, dass 58 Prozent der Befragten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes haben. Jürgen Kretschmer, Patientenberater im Gesundheitsladen München, erklärt, dass die ePA nicht einfach im Internet herumfliegt. „Die elektronische Patientenakte ist extra geschützt, abgesichert in einem Netz. Dazu kommt, dass die Daten verschlüsselt abgelegt und übertragen werden. Die deutsche elektronische Patientenakte ist im europäischen Vergleich die sicherste,“ so Kretschmer.

Opt-Out-Option und Datenschutz

Wer die ePA nicht möchte, kann jederzeit von der sogenannten „Opt-Out-Option“ Gebrauch machen. Dies bedeutet, dass Versicherte aktiv widersprechen müssen, um die Akte nicht zu erhalten. Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern betont: „Es ist eine freiwillige Entscheidung. Man kann auch widersprechen, wenn man sie nicht haben möchte. Wer sich aber dafür entscheidet, der hat trotzdem noch die Zügel in der Hand.“

Die ePA-App wird es den Nutzern ermöglichen, Berechtigungen zu vergeben und zu bestimmen, wer auf welche Teile ihrer Akte zugreifen kann. Ärzte erhalten für 90 Tage Zugriff, während Apotheken nur für drei Tage darauf zugreifen können. Die Krankenkassen haben jedoch keinen Zugriff auf die ePA, was für viele ein beruhigender Aspekt ist.

Die Sicherheit der ePA im Fokus

Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT hat 2024 eine Sicherheitsanalyse der ePA durchgeführt. Der Abschlussbericht zeigt, dass die Grundarchitektur der ePA Schutz gegen viele potenzielle Bedrohungen bietet. Es wurden zwar einige spezifische Schwachstellen festgestellt, die jedoch in kleinem Umfang sind und behoben werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Kretschmer warnt jedoch: „Nichtsdestotrotz sind in letzter Zeit viele Krankenhäuser und Arztpraxen Opfer von Hackerangriffen geworden. Dort ist auch einiges passiert. Die Patientenakte selbst ist davon aber bisher nicht betroffen.“

Die Einführung der ePA könnte also sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Während die Vorteile klar auf der Hand liegen, bleibt die Skepsis der Bevölkerung nicht unbeachtet. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die ePA in der Praxis bewährt und ob die Bedenken der Bürger hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit ausgeräumt werden können.

Daniel Wom

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