So schützen Sie sich vor schädlicher Strahlung im Flugzeug!

Flugreisen sind beliebt, doch viele Passagiere sind sich der Gesundheitsrisiken, die mit bestimmten Sitzplätzen verbunden sind, nicht bewusst. Insbesondere der Fensterplatz im Flugzeug kann ernsthafte Gefahren durch UV-Strahlung mit sich bringen. Chip.de berichtete, dass Maßnahmen zum Schutz vor schädlicher Strahlung während des Flugs wichtig sind. Die sicherste Option sei der Sitzplatz am Gang, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
Für Reisende, die dennoch den Fensterplatz bevorzugen, sind spezifische Vorbereitungen erforderlich, um sich zu schützen. Besonders empfohlen wird die Nutzung von Sonnencreme. Diese sollte vor dem Flug großzügig aufgetragen werden, um einen effektiven Schutz vor UVA- und UVB-Strahlen zu gewährleisten. Dabei ist es ratsam, eine wasserfeste Sonnencreme zu wählen, da diese auch bei längeren Flügen wirksam bleibt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Risiko von Hautschäden und Sonnenbrand während des Flugs zu minimieren.
Empfohlenes Vorgehen beim Sonnenschutz
Wie aus Informationen des Bundesamts für Strahlenschutz hervorgeht, verzögert Sonnencreme das Auftreten eines Sonnenbrandes und schützt vor langfristigen Hautschäden. Es wird empfohlen, einen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30 zu verwenden; in großen Höhen, auf Schnee oder am Wasser sollte man sogar auf einen LSF von 50+ zurückgreifen.
Die UV-Strahlung kann die Haut nachhaltig schädigen, und ein vollständiger Schutz ist mit Sonnenschutzmitteln nicht möglich. Die Verwendung der richtigen Menge ist entscheidend: Ein Erwachsener benötigt etwa vier gehäufte Esslöffel für den Schutz des gesamten Körpers. Sonnenschutzmittel sollten 20-30 Minuten vor dem Sonnenbaden oder dem Flug aufgetragen werden, und regelmäßiges Nachcremen ist notwendig, um die Schutzwirkung aufrechtzuerhalten.
- Empfehlungen für die Auswahl von Sonnenschutzmitteln:
- Ausreichend hoher LSF (mindestens 30, 50+ in speziellen Situationen).
- Schutz vor UV-A muss ausgewiesen sein.
- Inhaltsstoffe sollten gelistet sein.
- Regelmäßiges Nachcremen (mindestens alle zwei Stunden).